Tochtergesellschaft

GmbH oder Aktiengesellschaften sind in Lettland als Handelsgesellschaften registriert. Die gängigste Form ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Folge als GmbH bezeichnet. Eine Tochtergesellschaft ist eine in der Republik Lettland eingetragene Handelsgesellschaft oder Genossenschaft, eine in der Republik Lettland eingetragene europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, eine europäische Genossenschaft oder eine europäische Handelsgesellschaft oder eine in einem anderen Land eingetragene Handelsgesellschaft. 

Prinzipiell gilt in Lettland der gesetzlichen Haftungsbeschränkung (§ 137 des Handelsgesetzes), d. h., dass eine Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten Vermögen für ihre Verbindlichkeiten, die Gesellschaft haftet also nicht für die Verbindlichkeiten eines Aktionärs und ein Aktionär haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, oder mit anderen Worten, die Muttergesellschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft und umgekehrt.

Die rechtliche Haftungsbeschränkung ist jedoch kein ausreichender Grund die Muttergesellschaft von ihrer Verantwortung für Wettbewerbsrechtverstöße der Tochtergesellschaft zu befreien. So hat der Oberste Gerichtshof der Republik Lettland am 17. Mai 2018 ein Urteil erlassen, welches im lettischen Wettbewerbsrecht verankert, dass Muttergesellschaften für die von Tochtergesellschaften begangenen Wettbewerbsverstöße mitverantwortlich sein können. Damit ist das Kartellamt (KP) künftig auch berechtigt, Mutterunternehmen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht von Tochterunternehmen haftbar zu machen.

Die GmbH wird innerhalb von 5 Arbeitstagen vom Handelsregister eingetragen. Der Aufsichtsrat leitet die GmbH und haftet für seine Aktivitäten. Seine Mitglieder können sowohl Ansässige als auch Nichtansässige sein. Für die kommerziellen Tätigkeiten der GmbH, einschließlich des Tätigkeitsbereiches bestehen kein Beschränkungen.

Die wichtigsten Aspekte

Darf gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ist eine juristische Person, muss einen Jahresbericht einreichen.

Steuern und Berichte

Die GmbH muss alle gesetzlichen Steuererklärungen gemäß den allgemeinen Vorschriften abgeben:

  • Sozialversicherungsabgaben (nachstehend SOC) und Einkommensteuererklärung (nachstehend IIN) (wenn Arbeitnehmer beschäftigt sind); 
  • Mehrwertsteuererklärung (nachstehend VAT genannt), falls registriert;
  • er Jahresbericht muss eingereicht werden;
  • Die GmbH ist Unternehmensgewinnsteuerpflichtig (im Folgenden EIT genannt);
  • sowie andere Steuererklärungen je nach Tätigkeitsbereich des einzelnen Unternehmens, z. B. Steuererklärung für Naturschätze, Verbrauchssteuererklärung, usw.

Warum Lettland wählen:

  • Möglichkeit eine Vertretung  in Europa zu registrieren nachdem Lettland ein EU-Mitgliedstaat ist;
  • Zentrum der baltischen Staaten, ausgedehntes Netzwerk von Logistikzentren;
  • Einfache Steuer- und Bilanzierungsgesetze;
  • Verständnis und entgegenkommende Haltung der Behörden, einschließlich des Finanzamtes gegenüber Unternehmern.;
  • 0%  Körperschaftssteuer auf wieder investierte Gewinne: Es ist kostengünstig, eine GmbH zu gründen wenn das Unternehmen plant in die Weiterentwicklung der GmbH zu investieren. Lettland ist bei Investoren in der IT-Branche beliebt;
  • Kurzer und einfacher Registrierungsprozess für juristische Personen (innerhalb von 5 Tagen);
  • MwSt-Nummer in Europa. Lettland hat 62 Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung abgeschlossen.

Warum Euroaudit wählen:

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